Das Pfand wird nicht eingelöst bzw.
das Pfand wird nicht verlängert
Der Pfandvertrag wird zunächst für 3 Monate abgeschlossen.
Sollte der Vertrag nicht verlängert werden, kann Ihr Pfand zur
Versteigerung freigegeben werden.Sie haben jedoch nach Ablauf von
2 Monaten die Gelegenheit, uns zum Verkauf Ihres Pfandes zu beauftragen.
Dadurch sparen Sie weiter anfallende Zinsen, die monatlichen Unkosten,
das Standgeld und die anfallenden Versteigerungskosten. Sie bestimmen
hierbei den Verkaufspreis und entscheiden somit über Ihre eigenen
Finanzen, bleiben dadurch unabhängig und flexibel.
Hierfür stehen wir Ihnen zu all Ihren Fragen
jederzeit zur Verfügung.
Mehr bzw. Mindererlös aus der Versteigerung
bzw. aus dem Verkauf
Sie haben Anspruch auf die Auszahlung eines
Mehrerlöses, wenn das Pfand einen höheren Versteigerungs
oder Verkaufserlös erzielt, als das Darlehen und alle angefallenen
Kosten betragen. Erzielt das Pfand einen niedrigeren Versteigerungs
oder Verkaufserlös haftet ausschließlich der Pfandleiher.
Ein Eingriff in ihr Privatvermögen ist somit ausgeschlossen.
Sie haben den Pfandschein
verloren – was nun?
Teilen Sie uns dies umgehend mit, damit wir ein Sperrvermerk (Schutz
vor Unbefugten) vornehmen können. Macht der Verpfänder den
Verlust ausreichend glaubhaft, so erhält er zum Nachweis der
Verlustanzeige eine Bescheinigung. Die Auslösung oder Erneuerung
des Pfandes ist hierbei grundsätzlich erst nach Eintritt der
Fälligkeit möglich.
Wie verhält
es sich mit dem Datenschutz?
Ihre persönlichen Daten werden von uns absolut vertraulich und
diskret behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. |