FAQ

... und Antworten


Das Pfand wird nicht eingelöst bzw. das Pfand wird nicht verlängert

Der Pfandvertrag wird zunächst für 3 Monate abgeschlossen. Sollte der Vertrag nicht verlängert werden, kann Ihr Pfand zur Versteigerung freigegeben werden.Sie haben jedoch nach Ablauf von 2 Monaten die Gelegenheit, uns zum Verkauf Ihres Pfandes zu beauftragen. Dadurch sparen Sie weiter anfallende Zinsen, die monatlichen Unkosten, das Standgeld und die anfallenden Versteigerungskosten. Sie bestimmen hierbei den Verkaufspreis und entscheiden somit über Ihre eigenen Finanzen, bleiben dadurch unabhängig und flexibel.

Hierfür stehen wir Ihnen zu all Ihren Fragen jederzeit zur Verfügung.

Mehr bzw. Mindererlös aus der Versteigerung bzw. aus dem Verkauf

Sie haben Anspruch auf die Auszahlung eines Mehrerlöses, wenn das Pfand einen höheren Versteigerungs oder Verkaufserlös erzielt, als das Darlehen und alle angefallenen Kosten betragen. Erzielt das Pfand einen niedrigeren Versteigerungs oder Verkaufserlös haftet ausschließlich der Pfandleiher. Ein Eingriff in ihr Privatvermögen ist somit ausgeschlossen.

Sie haben den Pfandschein verloren – was nun?

Teilen Sie uns dies umgehend mit, damit wir ein Sperrvermerk (Schutz vor Unbefugten) vornehmen können. Macht der Verpfänder den Verlust ausreichend glaubhaft, so erhält er zum Nachweis der Verlustanzeige eine Bescheinigung. Die Auslösung oder Erneuerung des Pfandes ist hierbei grundsätzlich erst nach Eintritt der Fälligkeit möglich.

Wie verhält es sich mit dem Datenschutz?

Ihre persönlichen Daten werden von uns absolut vertraulich und diskret behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

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