Voraussetzungen für einen
Pfandkreditvertrag:
- Sie sind alleiniger Eigentümer und voll
geschäftsfähig (18 Jahre).
- Sie sind bevollmächtigt (Prokura oder
Geschäftsführer / Nachweis Handelsregisterauszug neusten
Datums) ein Geschäftsfahrzeug in Pfand zu geben.
- Sie besitzen den Kfz-Brief, den Kfz-Schein
und die dazugehörigen Schlüssel.
- Sie weisen sich durch Ihren gültigen
Personalausweis oder Reisepass aus.
- Sie sind evtl. im Besitz etwaiger Unterlagen,
die den Wert des Fahrzeugs entscheidend beeinflussen (z.B. Reparatur
- Scheckheft)
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann:
- erhalten Sie von uns einen Pfandkredit bis
zu 60% des Fahrzeugwertes -je nach Modell und Zustand- der sofort
zu Banköffnungszeiten ausgezahlt werden kann.
- Sie verfügen sofort über den vollen
Kreditbetrag. Es gibt keine versteckten Kosten.
- Die Gebühren werden nur aus dem Betrag
errechnet welchen Sie auch tatsächlich in Anspruch nehmen.
In Bezug auf Vollmachten von Privatpersonen weisen wir Sie daraufhin,
dass wir ausschließlich notariell beglaubigte Vollmachten akzeptieren.
Um die Bereitstellung Ihres
Fahrzeuges bei Abholung zu garantieren, ist es unbedingt erforderlich
dass Sie uns spätestens am Vortag darüber unterrichten.
Vereinbaren Sie mit uns
einen Termin oder senden Sie uns die unverbindliche und kostenlose
Online-Kreditanfrage.
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